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Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen betreffen den Ostermarkt, Sulzbach feiert und den Nussknackermarkt in Sulzbach an der Murr.
  • Veranstalter:

    Veranstalter der Märkte in Sulzbach an der Murr ist die Gemeinde Sulzbach an der Murr. Den Weisungen des Veranstalters sowie dessen Vertretern und Vertretern des unter Punk 2. genannten Organisators, ist Folge zu leisten.

  • Organisator:
    Der Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. ist verantwortlich für die Organisation des Marktes und Ansprechpartner für die Teilnehmer.
  • Teilnahmeberechtigung:
    Die Teilnahme am Markt steht grundsätzlich allen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Händlern und Kunsthandwerkern offen.
  • Anmeldung:
    1. Interessierte Teilnehmer müssen sich elektronisch bei dem Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. anmelden (zur Anmeldung). Hierbei sind alle relevanten Informationen anzugeben, wie z.B. Name, Anschrift, Kontaktdaten, Strombedarf und Produktangebot.
    2. Alle angegebenen Daten aus der Anmeldung dürfen zur Bewerbung der Veranstaltung veröffentlicht werden.
    3. Mit der Anmeldung werden alle Teilnehmer in die Verteilerliste der Märkte von Sulzbach an der Murr und dem Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. aufgenommen. Über diesen Verteiler wird über neue Märkte informiert und als Teilnehmer/in eines Marktes erhält man auf diesem Wege alle wichtigen Informationen über eventuelle Änderungen im Ablauf, Werbematerial sowie spezielle Regelungen für den jeweiligen Markt. Ebenso nimmt jede/r Teilnehmer/in, durch eine Umfrage je Markt, an der Evaluation zukünftiger Märkte teil. Alle Informationen können auch in Eigenverantwortung in den jeweiligen Teilnahmebedingungen und der Website des VdS unter www.vds-sulzbach.de nachgelesen werden. Es wird auf diesem Wege keine zusätzliche Werbung versendet. Der Versand erfolgt über Mailchimp, näheres dazu gibt es in der Datenschutzerklärung. Jede/r Teilnehmer/in kann sich über die Bestätigungsmail oder mit der Bitte um Austragung an raphael@creation498.de von der Liste abmelden.
  • Standplatzvergabe:
    1. Die Vergabe der Standplätze erfolgt nach Prüfung der Anmeldungen durch den Verein der Selbstständigen Sulzbach an der Murr e.V. Es wird angestrebt, eine ausgewogene Mischung von verschiedenen Branchen und Angeboten zu gewährleisten. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
    2. Der Standplatz wird von Julian Kalmbach (Mobil: 0152 01736523, E-Mail: orga@vds-sulzbach.de) zugewiesen und Ihnen vor Ort ab dem Aufbaubeginn unter Punkt 8. Mitgeteilt.
  • Standgebühren:

    Für die Nutzung eines Standplatzes können Gebühren anfallen. Die genauen Kosten werden Ihnen im jeweils aktuellen Anmeldeformular mitgeteilt.

  • Produktangebot:
    1. Das Produktangebot muss den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Es dürfen keine illegalen, gefährlichen oder sittenwidrigen Waren angeboten werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer mit ungeeigneten oder unpassenden Produkten vom Markt auszuschließen.
    2. Hinsichtlich des Angebotes sind die Teilnehmer vorwiegend an ihre gewerbliche Branche gebunden. Sonstige Teilnehmer dürfen mit ihrem Angebot nicht in direkte Konkurrenz mit den gewerblichen Teilnehmern treten. Über die Zulassung des Angebots entscheidet der Veranstalter und der Organisator.
    3. Für alle Stände mit Getränke- und/oder Essensverkauf muss mindestens eine Person vor Ort eine aktuelle Hygienbeleherung besitzen. Zusätzlich muss heißes Wasser zum Reinigen der Hände vorhanden sein und alle Vorgaben des WKD erfüllt werden. Den „Leitfaden BW Hygiene für Straßenfeste“ finden Sie im Downloadbereich auf unserer Webseite www.vds-sulzbach.de
    4. Teilnehmer, die alkoholische Getränke zum direkten Verzehr anbieten, benötigen eine Schankerlaubnis. Diese muss von den Teilnehmern bei der Gemeinde Sulzbach an der Murr beantragt werden. Ansprechpartnerin ist Tamara Schiffer, ihre Kontaktdaten erhalten Sie über den nachstehenden Link.
      Kontaktdaten Tamara Schiffer (Schankerlaubnis)
    5. Jugendliche dürfen weder Alkohol ausschenken noch trinken.
    6. Musik am Stand muss inhaltlich zum Thema des Marktes passen und darf das Marktgeschehen sowie die anderen Teilnehmer auf Grund der Texte und der Lautstärke nicht stören. Die Anmeldung bei der GEMA obliegt dem Teilnehmer.
  • Auf- und Abbau:
    1. Die Teilnehmer sind für den Aufbau und Abbau ihrer Stände selbst verantwortlich. Es gelten die festgelegten Zeiten und Vorgaben des Veranstalters. Der Marktstand muss während der gesamten Veranstaltungsdauer besetzt sein.
    2. Der entstehende Müll am Stand ist von jedem Teilnehmer selbst zu entsorgen.
    3. Die Stromversorgung erfolgt zentral. Verlängerungskabel und ggf. Adapter hat jeder Teilnehmer selbst in ausreichender Menge / Länge bereitzuhalten.
    4. Aufbau von Ostermarkt und Sulzbach feiert ist ab 8:00 Uhr. Die Stände werden in der Zeit von 8:00 – 9:00 Uhr zugeteilt. Der Abbau der Marktstände darf nicht vor 18:00 Uhr erfolgen.
    5. Aufbau des Nussknackermarktes ist ab 11:00 Uhr. Die Stände werden in der Zeit von 11:00 – 12:00 Uhr zugeteilt. Der Abbau der Marktstände im Kunsthandwerkerbereich darf nicht vor 19:00 Uhr erfolgen und im Cateringbereich nicht vor 22 Uhr
  • Verkaufszeiten:

    Ostermarkt und Sulzbach feiert haben von 11:00 -18:00 Uhr geöffnet.

    Beim Nussknackermarkt haben Stände im Cateringbereich von 14:00 – 22:00 Uhr geöffnet und alle anderen Stände im Kunsthandwerkerbereich von 14:00 – 19:00 Uhr. Auf Wunsch können die Stände im Kunsthandwerkerbereich Ihren Verkauf bis 22:00 Uhr fortsetzen aber ein Verkauf bis mindestens 19:00 Uhr ist verpflichtend.

  • Spezielle Regelungen für den Nussknackermarkt:
    1. Elektrische Heizstrahler sind nicht zugelassen.
    2. Punsch ist zu einem Mindestpreis von 2,50 € je Tasse zu verkaufen und Glühwein zu mindestens 3,00 € je Tasse.
    3. Der/die MarktbeschickerInnen müssen mindestens 30 Nüsse zum Preis von je 0,50 € verkaufen. Die Nüsse müssen selbst gekauft und bezahlt werden. Jede siebte Nuss muss als „Gewinn-Nuss“ markiert sein. Den Gewinn muss der/die TeilnehmerIn selbst auf eigene Kosten stellen. Die Erlöse werden vor Ort durch den Veranstaler oder dessen Weisungsbefugte eingesammelt und an einen guten Zweck gespendet.
  • Haftung:

    Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie während des Marktes verursachen. Es wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um mögliche Schadensfälle abzudecken.

  • Verkauf und Gewerbeanmeldung:
    Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen verantwortlich. Falls erforderlich, müssen die Teilnehmer über die notwendigen Gewerbeanmeldungen und Genehmigungen verfügen.
  • Rücktritt und Absage:
    Sollte ein Teilnehmer seine Teilnahme am Markt absagen müssen, sollte dies rechtzeitig dem Veranstalter und dem Organisator mitgeteilt werden. Eine Rückerstattung der Standgebühren kann in der Regel nur bei rechtzeitiger Absage erfolgen.
  • Salvatorische Klausel:
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Veranstalter